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MyBeauty1504

33MY BEAUTY BUSINESS Illustration:Yohei/Shutterstock.com Foto: MY WEB en. sa- bar ent- bei- nd- et.“ zeit nen und da- ben as- int, Ein- der hen cht, ten ntli- un- öf- net Her- ausgabe des Namens – etwa von ano- nym kommentierenden Personen – durch den Betreiber eines Portals ist, so seltsam das auch klingen mag, von unserem Gesetzgeber nicht ausdrück- lich gewollt. Meinung ja, Beleidigung nein Schwieriger wird es bei sogenannten Werturteilen und Meinungsäußerun- gen. Diese unterliegen zunächst der allgemeinen Meinungsäußerungsfrei- heit. Das heißt konkret, dass sie fast immer erlaubt sind. Beispiele hierfür sind Kommentare wie „Von der Qua- lität der Nagelmodellage in Studio XY bin ich wirklich enttäuscht“ oder „Das entspricht ganz und gar nicht meinem Geschmack“. Die Grenzen der Meinungsäußerung sind allerdings dann erreicht, wenn sie beleidigend sind oder den Dienst- leister persönlich herabsetzen. Es ist nicht zulässig, Aussagen zu treffen wie „XY ist total unfähig“. Schon Ar- tikel 5 Absatz 2 Satz 2 zieht hier eine klare Grenze. Dort heißt es: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze […] und in dem Recht der persönli- chen Ehre“. Auch im Falle der eben genannten Schmähkritik haben Sie einen An- spruch darauf, die jeweiligen Einträge löschen zu lassen. Wird auf einer Plattform etwas Falsches behauptet oder etwas, das Ihren Ruf schädigen könnte, können Sie die entsprechen- den Beiträge beim Betreiber des Por- tals melden. Der Seitenbetreiber muss die Vorwürfe prüfen und dann gege- benenfalls die Kommentare löschen. Wann ist es angebracht, zu klagen? Es gibt Fälle, etwa bei Rufschädigung und dreisten Lügen, in denen es sinn- voll ist, zu klagen, um sich dagegen deutlich zu wehren. In den meisten Fällen hat sich aber eine sachlich aus- gewogene Antwort auf Onlinekritik bewährt. Als betroffene Kosmetikerin oder betroffener Kosmetiker zeigen Sie allen Besuchern des Internetpor- tals, dass Sie Kritik offen annehmen und die Wünsche und Anregungen Ihrer Kundinnen und Kunden ernst nehmen. Erfahrungsgemäß ist es im Übrigen auch oftmals so, dass sich bei unfairer Kritik virtuelle Helfer zu Wort melden, ihre persönliche Sicht darle- gen und Sie dadurch in Schutz neh- men. Das ist natürlich eine besonders gute und glaubwürdige Art, die Kritik zu widerlegen. Zusatzverdienst? Zweites Standbein? Erweiterung ihrer Produktpalette und ihres Angebots? Bieten SIE ihren Kunden Mode aus Dänemark als zusätzliches Highlight “Unsere Labels FRIENDTEX & ONCE kleiden ihre Kunden in schicker, femininer, romatischer, sportlicher, ausgefallener Mode - zu nicht ausgefallenen Preisen - in den Gr. 34 - 52” Ein Basicprogramm, Accessoires und Schuhe runden das Outfit der Kundin ab! Starten SIE mit uns in die Herbst-Winter-Kollektion 2015 - Interessante Konditionen mit Probezeit und Rückgaberecht Kollektionspräsentationen in Deutschland, Österreich und Schweiz Infos von Iris Kottmann Regionalleitung - Deutschland - 0208 - 65 99 88 E-Mail: friendtex@iris-kottmann.de www.friendtex-nrw.de Stefan Engels ist seit 2002 zuge- lassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Seinen Tätigkeits- schwerpunkt bildet die Geschäfts- feldentwicklung und Internationa- lisierung von Unternehmen. MYBB_32_Recht.indd 33 29.06.15 10:25 Regionalleitung - Deutschland - 0208 - 659988 MYBB_32_Recht.indd 3329.06.1510:25

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