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MyBeauty1601_Teaser

Fotos:snake3d/Shutterstock.com;DanielaHoffmann/www.dayspa-extravaganz.de;MonteilCosmetics/www.monteil.com HAPPY BIRTHDAY! Vor 15 Jahren eröffnete Daniela Hoffmann Ihr Institut „Day Spa Extravaganz“ in Lustadt. Jetzt wird Jubiläum gefeiert. Schon als Jugendliche schlug ihr Herz für die Kosmetikbranche. Nach einer Lehre zur Arzthelferin setzte Daniela Hoffmann ihren Traum schließlich in die Tat um. Sie ließ sich zur Kosmetikerin ausbilden und eröffnete ihr eigenes Institut. Dort möchte sie ihren Kunden vor allem eines bieten: Auszeit vom Alltag! Ihr Angebot umfasst ein breites Spektrum. Von Kosmetiktreat- ments, apparativen Anwendungen, Well- nessmassagen und Naildesign bis hin zu Wimpernverlängerungen und Tanning ist alles dabei, was das Beautyherz be- gehrt. Fragt man Daniela Hoffmann nach ihrem Erfolgsrezept, so bekommt man die Antwort: „Immer up to date sein“! Su- per, finden wir. Weiterhin viel Erfolg wünscht MY BEAUTY BUSINESS Sie feiern 2016 auch Jubiläum? Dann bewerben Sie sich per Mail an jubilaeum@health-and-beauty.com 15 Jahre „Day Spa Extravaganz“ www.dayspa-extravaganz.de Fotos:Nikolamirejovska,spfotocz/Shutterstock.com AUF EINEN BLICK ¨ Leasing mindert den finanziellen Aufwand für den Gerätekauf, da man das Objekt nicht komplett bezahlen muss. ¨ Vor allem Existenzgründer sollten vor einem Leasing ihre Bonität bzw. die Möglichkeit einer Ausfallbürgschaft und ihre möglichen steuerlichen Vorteile prüfen. ¨ Bei Sachmängeln des Apparates müssen die Leasingraten weiter- gezahlt werden, da der Leasingnehmer seine Ansprüche zunächst gegen den Hersteller/Händler durchsetzen muss. ¨ Während der Laufzeit ist der Vertrag vom Leasingnehmer nicht kündbar. für ob- em em ver- ich ver- eibt ntü- mte tra- hen Mietvertrag der Vermieter zu tragen hätte. Rückgabe nach Laufzeit Leasen kann man nahezu jedes Wirt- schaftsgut. Die Konditionen ergeben sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag, der folgenderma- ßen zustandekommt: Hat man sich für ein Objekt entschieden, bestellt man es bei Hersteller oder Händler. Gleichzeitig schließt man mit einem Leasingunternehmen einen Vertrag. Dabei verpflichtet sich die Leasingge- sellschaft zur Beschaffung und Über- lassung des gewünschten Gegenstan- des und der LN zur Zahlung der mo- natlichen Raten. Der LG bezahlt den Kaufpreis an Händler oder Hersteller und erwirbt das Eigentum am Leasin- gobjekt, welches er – das ist die Be- sonderheit beim Leasing – dem LN überlässt. Nach der vereinbarten Laufzeit wird das Gerät an den LG zurückgegeben. Abweichende Ver- einbarungen sind möglich. Genau hinschauen Folgendes ist vor Vertragsabschluss zu bedenken: Leasing gilt als liquiditäts- fördernd, da man den Gegenstand zu Beginn der Nutzung nicht komplett bezahlen muss. Das eröffnet größere finanzielle Spielräume. Ähnlich wie bei einem Kredit wird auch vom LG die Bonität streng geprüft. Gerade Existenzgründer werden als Vertrags- partner oft nur dann akzeptiert, wenn sie eine Ausfallbürgschaft von einem solventen Dritten nachweisen kön- nen. Geprüft werden sollte auch, ob das Leasing im Einzelfall tatsächlich steuerlich vorteilhaft ist. Vorsicht: An- sprüche gegen den Hersteller auf- grund von Sachmängeln gehen beim Leasing in der Regel durch Abtretung auf den LN über. Das heißt: Ist das Gerät fehlerhaft, muss der LN seine Rechte selbst beim Hersteller durch- setzen. Die Raten muss er dann trotz- dem weiterzahlen, so als sei der Ap- parat in Ordnung – selbst wenn der aufgrund der Mängel gar nicht be- nutzt werden kann. Wichtig: Leasing- verträge sind während der Laufzeit vom LN nicht kündbar. Zahlungsver- pflichtungen bestehen auch dann, wenn der Apparat nicht mehr benutzt wird, etwa weil das Gewerbe zwi- schenzeitlich aufgegeben wurde. Da bei Leasingverträgen viele Varianten möglich sind, empfiehlt sich vor der Unterzeichnung immer eine rechtli- che Überprüfung des Vertragswerks. Stefan Engels, Rechtsanwalt www.dermaeve-institut.de 24_Recht.indd 25 12.01.16 13:33 24_Recht.indd 2512.01.1613:33

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